Die Klägerin verlangt vom beklagten Rechtsanwalt Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages.
1992 stellte die Klägerin den Betrieb einer Pizzeria in gemieteten Räumen ein. 1993 führte die Klägerin gegen den Vermieter ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem sie vom Beklagten vertreten wurde. In diesem Verfahren wurde am 18. März 1993 ein Vergleich geschlossen, in dem es u.a. heißt:
1. Die Antragstellerin verpflichtet sich, die im Haus ... zum Zwecke einer Pizzeria gemieteten Räumlichkeiten einschließlich eines Nebenraums und eines Kellerraums spätestens bis zum 15.5.1993 geräumt an den Antragsgegner herauszugeben.
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