AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg - Urteil vom 02.02.2012
16 C 316/11
Normen:
InsO § 108 Abs. 3;
Fundstellen:
ZInsO 2012, 1137
WuM 2012, 490
InsbürO 2013, 74

Klageweise Durchsetzung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners entstandenen Mietzinsforderung

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 02.02.2012 - Aktenzeichen 16 C 316/11

DRsp Nr. 2013/8532

Klageweise Durchsetzung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners entstandenen Mietzinsforderung

Normenkette:

InsO § 108 Abs. 3;

Tatbestand

Der Kläger ist Vermieter, die ... Mieter von Gewerberäumen im Hause Tempelhofer Damm 199 in 12099 Berlin.

Über die ... wurde am 1.10.2010 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der Klage verlangt der Kläger die Zahlung der Miete Oktober 2010 i.H.v. 4.284 EUR.

Der Kläger ist der Auffassung, bei der Oktobermiete 2010 handele es sich um eine Masseschuld, weil die Mietforderung entsprechend der Regelung im Mietvertrag erst mit Beginn des dritten Werktages des jeweiligen Monats fällig geworden sei.

Der Kläger beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 4.284 EUR nebst 8% Zinsen seit dem 5.10.2010 zu zahlen.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Er ist der Ansicht, dass es sich um eine Insolvenzforderung handele, die zur Tabelle angemeldet werden müsse.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist unzulässig.