OLG Köln - Beschluss vom 05.09.2006
16 Wx 154/05
Normen:
HkVO § 11 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 10/04
AG Bergisch Gladbach - 35 II 54/01 WEG,

Kosten-Nutzenrechnung bei nachträglichem Einbau von Heizkostenverbrauchsmessgeräten

OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 154/05

DRsp Nr. 2007/100

Kosten-Nutzenrechnung bei nachträglichem Einbau von Heizkostenverbrauchsmessgeräten

»Der nachträgliche Einbau von Heizkostenverbrauchsgeräten ist nicht unverhältnismäßig, wenn die überschlägig ermittelten Einbaukosten im 10-Jahres-Vergleich die erwartete Ersparnis geringfügig überschreiten, diesen Berechnungen jedoch veraltete Energiekostenpreises zugrunde liegen und in den nächsten Jahren mit weiterem Anstieg der Energiekosten gerechnet werden muss.«

Normenkette:

HkVO § 11 Abs. 1 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.

Die Entscheidung des Landgerichts, die Antragsgegner zum Einbau von Heizkostenverbrauchsgeräten zu verpflichten sowie im Anschluss daran eine Abrechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung durchzuführen, hält der rechtlichen Nachprüfung stand.