Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Räumungsurteil, das ergangen ist, weil die Beschwerdeführer die Verurteilung zur Entfernung einer Parabolantenne nicht befolgt haben.
I. 1. Die Beschwerdeführer sind türkische Staatsangehörige, die mit ihren zwei schulpflichtigen Kindern eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnen. Das Haus ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, in das ein türkisches Fernsehprogramm eingespeist wird. Die Beschwerdeführer installierten am Balkon ihrer Wohnung eine Parabolantenne, mit der mehrere türkische Fernsehprogramme empfangen werden können. Die Vermieterin verlangte von den Beschwerdeführern die Entfernung der Parabolantenne.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|