Die Beklagte schuldet der Klägerin als Gesamtschuldnerin mit einer Frau K Sch 176.991,97 DM aus einem Kredit, den sie gemeinsam gemäß Kreditvertrag vom 28.10.1991 aufgenommen haben. Zur Absicherung des Kredits hat die Mitschuldnerin Sch an dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück H-straße 6 in M, eingetragen im Grundbuch von M Flur 16 Flurstück 1032, für die Klägerin eine zweitrangige Briefgrundschuld von 170.000,00 DM bestellt (vorrangige Grundschuld der Ärztekammer N von 250.000,00 DM). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den als Anlage 1 mit der Klageschrift vorgelegten Vertrag Bezug genommen.
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