Das Landgericht hat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Hat Artikel 14 Nr. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (BGBl. I, S. 466) Rückwirkung in dem Sinne, daß die Vorschrift auch auf Wohnungseigentum anwendbar ist, das in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (01. Mai 1993) veräußert worden ist?
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