LG Frankenthal - 11.10.1989 (2 S 203/89) - DRsp Nr. 1992/11034
LG Frankenthal, vom 11.10.1989 - Aktenzeichen 2 S 203/89
DRsp Nr. 1992/11034
Kündigung von Wohnraum-Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs (Abs. 2 Nr. 2):berechtigte Eigenbedarfskündigung durch einen Vermieter, der den ernsthaften Willen zur Unterbringung einer Pflegeperson in der beanspruchten Wohnung hat;(c) kein Fortfall des anzuerkennenden Eigenbedarfs wegen Freiwerdens einer anderen Wohnung im gleichen Haus, sofern die beanspruchte Wohnung für die aufzunehmende Pflegeperson günstiger gelegen ist als die freigewordene;(d) keine Pflicht des Vermieters, dem gekündigten Mieter die freigewordene Wohnung zum Tausch anzubieten;