LG Frankenthal vom 11.10.1989
2 S 203/89
Normen:
BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)404b-d
WuM 1990, 79

LG Frankenthal - 11.10.1989 (2 S 203/89) - DRsp Nr. 1992/11034

LG Frankenthal, vom 11.10.1989 - Aktenzeichen 2 S 203/89

DRsp Nr. 1992/11034

Kündigung von Wohnraum-Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs (Abs. 2 Nr. 2): berechtigte Eigenbedarfskündigung durch einen Vermieter, der den ernsthaften Willen zur Unterbringung einer Pflegeperson in der beanspruchten Wohnung hat; (c) kein Fortfall des anzuerkennenden Eigenbedarfs wegen Freiwerdens einer anderen Wohnung im gleichen Haus, sofern die beanspruchte Wohnung für die aufzunehmende Pflegeperson günstiger gelegen ist als die freigewordene; (d) keine Pflicht des Vermieters, dem gekündigten Mieter die freigewordene Wohnung zum Tausch anzubieten;

Normenkette:

BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 ;