LG Hamburg - 25.05.1989 (7 S 271/88) - DRsp Nr. 1992/11134
LG Hamburg, vom 25.05.1989 - Aktenzeichen 7 S 271/88
DRsp Nr. 1992/11134
Anforderungen an die Kündigung eines Wohnraum-Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2BGB):erforderliche vernünftige und nachvollziehbare Kündigungsgründe;berechtigte Ä nicht rechtsmißbräuchliche Ä Kündigung durch einen Vermieter, der in eine kleinere Wohnung ziehen will, um künftig weniger häufig Treppen steigen, den Garten nicht mehr pflegen und keinen Schnee mehr räumen zu müssen, und der zuvor eine frei gewordene, diesen Vorstellungen nicht entsprechende Wohnung nicht bezogen hat.