LG Hamburg - 27.12.1989 (7 T 196/89) - DRsp Nr. 1992/11131
LG Hamburg, vom 27.12.1989 - Aktenzeichen 7 T 196/89
DRsp Nr. 1992/11131
Treuwidrige Geltendmachung einer Nachzahlungsforderung nach Vertragsende wegen Mietzinsbeträgen, die der Mieter aufgrund erkennbarer Mietzinsminderung über einen längeren Zeitraum ohne Widerspruch oder Nachfrage des Vermieters einbehalten hat.
Normenkette:
BGB § 537 Abs.1;
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