LG Hannover vom 25.04.1990
11 S 358/89
Normen:
BGB § 537 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)440d
NJW-RR 1990, 972
WuM 1990, 337
ZMR 1990, 302

LG Hannover - 25.04.1990 (11 S 358/89) - DRsp Nr. 1992/11177

LG Hannover, vom 25.04.1990 - Aktenzeichen 11 S 358/89

DRsp Nr. 1992/11177

Gerechtfertigte Mietzinsminderung wegen Belastung der Raumluft der Mietwohnung durch Freisetzung von Perchlorethylen in einem darunterliegenden Reinigungsbetrieb.

Normenkette:

BGB § 537 ;

In Fällen dieser Art gelte - so betont die Kammer - die Mietsache nicht erst dann als mangelhaft, wenn für den Mieter die ernsthafte Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung bestehe. Vielmehr sei eine Wohnwertminderung schon insoweit anzunehmen, als der Mieter die Wohnung nur in der Befürchtung der Gefahrenverwirklichung benutzen könne. Dabei müsse es sich allerdings um eine begründete Gefahrbesorgnis handeln.

Fundstellen
DRsp I(133)440d
NJW-RR 1990, 972
WuM 1990, 337
ZMR 1990, 302