e. »Die Vorschriften des
Aus dem Umstand, daß nach Art. 3 Abs. 2 a der »Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft betreffend Verbraucherschutz bei dem Abschluß von Haustürgeschäften« v. 20.12.1985, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 372/31 v. 31.12.1985, die Richtlinie keine Anwendung auf Mietverträge über Immobilien findet, ergibt sich nichts anderes. [Wird ausgeführt]
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