Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung des Mieterhöhungsverlangens gemäß Abs. 3 Satz 2)
LG Berlin, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen 64 S 265/00
DRsp Nr. 2004/1569
Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung des Mieterhöhungsverlangens gemäß Abs. 3 Satz 2)
Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung (§ 3MHG), insbesondere Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung gemäß Abs. 3 Satz 2 (Umfang der Berechnungs- und Erläuterungspflicht hinsichtlich einzelner Maßnahmen):1. Wärmedämm-Maßnahme;2. Erneuerung der (Kalt- und Warm-)Wasserleitungen;3. Elektroarbeiten (Einbau verstärkter Steigleitungen, einer Gemeinschaftsantenne und einer Gegensprechanlage);4. Anbringen von Rohrverkleidungen;5. Feuerschutz für die (erneuerten) Elektro-Steigleitungen;6. Architektenleistungen;7. Einbau einer Zentralheizung (an Stelle von Kohleöfen);8. Einbau von Heizkostenzählern;9. Bad-Verfliesung;
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