AG Hamburg, vom 08.03.1995 - Aktenzeichen 41a C 1371/93
DRsp Nr. 2009/7656
Mietminderung bei
Der Vermieter hat die Beheizbarkeit der Wohnung in den Wintermonaten mit einer Raumtemperatur von mindestens 20 Grad Celsius sicherzustellen. Geräuschentwicklung wie Rauschen und Knistern bei geöffneten Heizkörperventilen ist abzustellen.