AG Münster vom 08.11.2005
3 C 1680/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 168

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 16 %

AG Münster, vom 08.11.2005 - Aktenzeichen 3 C 1680/05

DRsp Nr. 2009/7572

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 16 %

Ist die Wohnungsgröße im Mietvertrag mit "ca. 60 qm" angegeben, beträgt sie aber nur 52,02 qm, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses in diesem Umfang, nämlich um 16 %, berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 168