Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 16 %
AG Münster, vom 08.11.2005 - Aktenzeichen 3 C 1680/05
DRsp Nr. 2009/7572
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 16 %
Ist die Wohnungsgröße im Mietvertrag mit "ca. 60 qm" angegeben, beträgt sie aber nur 52,02 qm, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses in diesem Umfang, nämlich um 16 %, berechtigt.