LG Berlin vom 13.02.2001
64 S 21/01
Normen:
BGB § 536 a.F.; ZPO § 9; ZPO § 511a Abs. 1;
Fundstellen:
MM 2001, 152

Mietminderung bei Austausch eines Gasherdes durch einen Elektroherd; Streitwert der Mängelbeseitigungsklage

LG Berlin, vom 13.02.2001 - Aktenzeichen 64 S 21/01

DRsp Nr. 2009/7632

Mietminderung bei Austausch eines Gasherdes durch einen Elektroherd; Streitwert der Mängelbeseitigungsklage

1. Kann statt eines Gasherdes nur noch ein Elektroherd in der Mietwohnung betrieben werden, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Wiederherstellung des vorhergehenden Zustandes sowie bis zu diesem Zeitpunkt ein Recht zur Minderung der Miete um 4 % zu. 2. Der Streitwert ist nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrages nach der Brutto-Kaltmiete zu berechnenden Minderungsbetrages zu bemessen.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.; ZPO § 9; ZPO § 511a Abs. 1;
Fundstellen
MM 2001, 152