Mietminderung bei extremen Belästigungen und Störungen durch Einwirkungen von einer benachbarten Großbaustelle
LG Hamburg, vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 333 S 13/01
DRsp Nr. 2009/7438
Mietminderung bei extremen Belästigungen und Störungen durch Einwirkungen von einer benachbarten Großbaustelle
Kommt es zu extremen Belästigungen und Störungen von einer benachbarten Großbaustelle (Bau der 4. Elbtunnelröhre), so ist der Mieter während der gesamten Bauzeit zu einer Minderung des Mietzinses um 35 % berechtigt.