LG Hamburg vom 05.07.2001
333 S 13/01
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2001, 444

Mietminderung bei extremen Belästigungen und Störungen durch Einwirkungen von einer benachbarten Großbaustelle

LG Hamburg, vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 333 S 13/01

DRsp Nr. 2009/7438

Mietminderung bei extremen Belästigungen und Störungen durch Einwirkungen von einer benachbarten Großbaustelle

Kommt es zu extremen Belästigungen und Störungen von einer benachbarten Großbaustelle (Bau der 4. Elbtunnelröhre), so ist der Mieter während der gesamten Bauzeit zu einer Minderung des Mietzinses um 35 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2001, 444