Die Kl. (Hauseigentümerin/Vermieterin) begehrt Mietrückstände in Höhe von 724,-- DM für die Monate Februar bis Mai 1992. Der Bekl. hat durch Mietvertrag vom 1.9.1984 eine im Haus der Kl. gelegene Wohnung gemietet. Die Kl. hat zum 1.10.1991 eine Mieterhöhung durchgeführt und die Miete auf monatlich 723,93 DM angehoben.
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