Mietminderung bei Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft
AG Köln, vom 30.09.1986 - Aktenzeichen 217 C 346/86
DRsp Nr. 2009/7334
Mietminderung bei Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft
1. Ist die Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft in zwei wichtigen Zimmern so erhöht, dass die Geruchsschwelle überschritten ist und Reizungen der Augen eintreten können, so ist eine Mietminderung um 56 % gerechtfertigt.2. Dieser Mangel berechtigt den Mieter gleichzeitig zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.3. Hat der Mieter ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die Kosten als Mangelfolgeschaden ersetzt verlangen.