AG Köln vom 30.09.1986
217 C 346/86
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1987, 120

Mietminderung bei Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft

AG Köln, vom 30.09.1986 - Aktenzeichen 217 C 346/86

DRsp Nr. 2009/7334

Mietminderung bei Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft

1. Ist die Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft in zwei wichtigen Zimmern so erhöht, dass die Geruchsschwelle überschritten ist und Reizungen der Augen eintreten können, so ist eine Mietminderung um 56 % gerechtfertigt. 2. Dieser Mangel berechtigt den Mieter gleichzeitig zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. 3. Hat der Mieter ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die Kosten als Mangelfolgeschaden ersetzt verlangen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1987, 120