AG Hamburg, vom 08.01.1987 - Aktenzeichen 49 C 836/86
DRsp Nr. 2009/7300
Mietminderung bei Geräuschen der Heizungsanlage
Gehen von der Zentralheizung in einer Mietwohnung laute Geräusche wie Rauschen und Knacken aus, so ist der Mieter in den Monaten Dezember bis März zu einer Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt und im Monat April um 5 %.