AG Düsseldorf, vom 18.08.1988 - Aktenzeichen 20 C 233/86
DRsp Nr. 2009/7667
Mietminderung bei Hellhörigkeit des Gebäudes
Ist das Haus hellhörig, entspricht aber dem zur Zeit der Entrichtung geltenden Standard der Schalldämmung, so ist ein Recht zur Mietminderung nicht gegeben.