LG Köln vom 03.01.1996
10 314/95
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1996, 334

Mietminderung bei Hochwassergefährdung

LG Köln, vom 03.01.1996 - Aktenzeichen 10 314/95

DRsp Nr. 2009/7204

Mietminderung bei Hochwassergefährdung

Die Lage einer Mietwohnung im Hochwassergebiet und die Gefahr von Hochwasserschäden begründet zwar kein Recht des Mieters zur Minderung der Miete. Jedoch ist der Vermieter zum Ersatz von Wasserschäden verpflichtet, wenn er nicht die nach den Umständen erforderlichen und zumutbaren Schutzvorrichtungen getroffen hat.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1996, 334