AG Braunschweig, vom 03.08.1989 - Aktenzeichen 113 C 168/99
DRsp Nr. 2009/7267
Mietminderung bei Lärm durch Mitmieter
Wird in im Haus wohnenden Wohngemeinschaften nachts und im Sommer auf dem Hof regelmäßig und oft Musik so laut gespielt, dass die Gläser im Schrank klirren, so ist eine Minderung des Mietzinses um 50 % berechtigt.