Die Klägerin verlangt als Vermieterin die vom Beklagten als Mieter einbehaltene Mietminderung.
In dem Monaten Mai bis Juli 1986 minderte der Beklagte die von ihm nach dem Mietvertrag vom 07. Dezember 1984 (Bl. 8 - 11 d.A.) zu zahlende Monatsmiete von 610 DM um jeweils 60 DM wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück, das nicht der Klägerin gehört. Der Beklagte ist 70 Jahre alt und seit 1979 Rentner.
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