AG Köln vom 15.05.1990
208 C 4/90
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1990, 291

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Musik aus einer Gaststätte

AG Köln, vom 15.05.1990 - Aktenzeichen 208 C 4/90

DRsp Nr. 2009/7325

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Musik aus einer Gaststätte

Kommt es durch Live-Musikdarbietungen in einer Gaststätte zu über das übliche Maß hinausgehenden Lärmbelästigungen, so ist ein Mieter auch dann zur Minderung des Mietzinses (hier: um 20 %) berechtigt, wenn im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass von der Gaststätte eine gewisse Lärm- und Geruchsbelästigung ausgehe.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1990, 291