AG Köln - Urteil vom 17.06.1990 (208 C 614/89)
Die Klägerin mietete von der verstorbenen Ehefrau des Beklagten eine Wohnung im Hause ... ab dem 01.07.1987 zu einer Grundmiete von 700,00 DM zuzüglich einer Vorauszahlung auf Nebenkosten in Höhe von 225,00 DM. Während [...]