Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Straßenbaumaßnahmen
OLG Hamburg, vom 06.12.2000 - Aktenzeichen 4 U 121/00
DRsp Nr. 2009/7532
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Straßenbaumaßnahmen
Der Mieter eines Ladenlokals kann die Miete wegen Straßenbauarbeiten jedenfalls dann nicht mindern, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht hinreichend substantiiert dargetan ist. Gelegentliche Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich hinzunehmen.