AG Gifhorn vom 07.03.2001
33 C 426/00 (VII)
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 215

Mietminderung bei Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb eines benachbarten Supermarktes

AG Gifhorn, vom 07.03.2001 - Aktenzeichen 33 C 426/00 (VII)

DRsp Nr. 2009/7453

Mietminderung bei Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb eines benachbarten Supermarktes

Kommt es durch den Betrieb eines dem Wohnhaus benachbarten Supermarktes zu Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen der Mieter, so rechtfertigt dies eine Minderung des Mietzinses um 20 % in den Monaten Mai bis September und um 15 % in den übrigen Monaten.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 215