Mietminderung bei Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb eines benachbarten Supermarktes
AG Gifhorn, vom 07.03.2001 - Aktenzeichen 33 C 426/00 (VII)
DRsp Nr. 2009/7453
Mietminderung bei Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb eines benachbarten Supermarktes
Kommt es durch den Betrieb eines dem Wohnhaus benachbarten Supermarktes zu Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen der Mieter, so rechtfertigt dies eine Minderung des Mietzinses um 20 % in den Monaten Mai bis September und um 15 % in den übrigen Monaten.