Mietminderung bei nächtlicher Lärmbelästigung durch überlaut geführte Streitgespräche
AG Bergisch Gladbach, vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 64 C 125/00
DRsp Nr. 2009/7523
Mietminderung bei nächtlicher Lärmbelästigung durch überlaut geführte Streitgespräche
Nächtliche Lärmbelästigungen durch überlaut geführte Streitgespräche von Wohnungsnachbarn berechtigen zur Minderung des Mietzinses um 5 %. Das Gericht kann sich von der Wahrheit entsprechender Beweisbehauptungen des Mieters durch punktuelle Überprüfung eines sog. Lärmprotokolls durch Vernehmung von Zeugen überzeugen.