AG Bergisch Gladbach vom 24.07.2001
64 C 125/00
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 29

Mietminderung bei nächtlicher Lärmbelästigung durch überlaut geführte Streitgespräche

AG Bergisch Gladbach, vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 64 C 125/00

DRsp Nr. 2009/7523

Mietminderung bei nächtlicher Lärmbelästigung durch überlaut geführte Streitgespräche

Nächtliche Lärmbelästigungen durch überlaut geführte Streitgespräche von Wohnungsnachbarn berechtigen zur Minderung des Mietzinses um 5 %. Das Gericht kann sich von der Wahrheit entsprechender Beweisbehauptungen des Mieters durch punktuelle Überprüfung eines sog. Lärmprotokolls durch Vernehmung von Zeugen überzeugen.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 29