Mietminderung bei Nichtabgeschlossenheit der Wohnung zum Hausflur, Unbenutzbarkeit der Terrasse, Fehlen der Klingel, ständiger Überfüllung der Mülltonne sowie Defekt am Briefkasten
AG Potsdam, vom 09.03.1995 - Aktenzeichen 26 C 406/94
DRsp Nr. 2009/7393
Mietminderung bei Nichtabgeschlossenheit der Wohnung zum Hausflur, Unbenutzbarkeit der Terrasse, Fehlen der Klingel, ständiger Überfüllung der Mülltonne sowie Defekt am Briefkasten
1. In der Nichtabgeschlossenheit einer Wohnung zum Hausflur liegt ein schwerwiegender Mangel einer Mietwohnung, der zu einer Mietminderung von 25 % berechtigt.Ferner berechtigen die Unbenutzbarkeit der Terrasse, das Fehlen der Klingel und die ständige Überfüllung der Mülltonne zu einer Mietminderung von jeweils 5 %. Ein Defekt am Briefkasten lässt eine Mietminderung von 2 % gerechtfertigt erscheinen.2. Wird während noch andauernder Bauarbeiten im Umfeld des Mietobjekts Bauschutt gelagert, so berechtigt dies nicht zur Minderung des Mietzinses.