LG Frankfurt/Main, vom 04.07.2000 - Aktenzeichen 2/11 S 101/99
DRsp Nr. 2009/7172
Mietminderung bei PAK-haltigem Parkett
Die behauptete Beeinträchtigung des Wohnwerts durch Gesundheitsgefährdung aufgrund der PAK-Belastung des Parkettbodens berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses, da Mieter, die angesichts der behaupteten Gesundheitsgefahr die Wohnung nicht verlassen, sich widersprüchlich verhalten.