LG Frankfurt/Main, vom 13.03.2001 - Aktenzeichen 2/11 S 306/00
DRsp Nr. 2009/7173
Mietminderung bei PAK-haltigem Parkett
Ist die Raumluft einer Wohnung aufgrund einer Schadstoffbelastung des Parketts PAK-belastet, so dass der Vermieter empfiehlt, den Boden regelmäßig feucht zu wischen, so ist eine Mietminderung um 15 % gerechtfertigt.