Mietminderung bei PCP-Belastung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Grenzwerten
LG Traunstein, Urteil vom 04.08.1994 - Aktenzeichen 1 S 2198/94
DRsp Nr. 1998/12253
Mietminderung bei PCP-Belastung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Grenzwerten
Der Mieter einer Wohnung kann jedenfalls dann Mietminderung wegen "Verseuchung mit Holzschutzmitteln" nicht geltend machen, wenn die PCP-Belastung aus dem Anstrich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter den vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Werten lag.