LG Stuttgart, vom 13.05.1987 - Aktenzeichen 13 S 347/86
DRsp Nr. 2009/7230
Mietminderung bei rauer Oberfläche der Badewanne
Ist die Oberfläche der Badewanne ungewöhnlich rau und zu einer vertragsgemäßen Benutzung nicht geeignet ist, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 3 % berechtigt.