AG Berlin-Köpenick vom 08.02.2001
17 C 475/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 2002, 185

Mietminderung bei Schimmelflecken an den Außenwänden

AG Berlin-Köpenick, vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 17 C 475/00

DRsp Nr. 2009/7653

Mietminderung bei Schimmelflecken an den Außenwänden

Befinden sich an den Außenwänden aller Zimmer sowie im Bad und Küche Schimmelflecken und ist aufgrund des Schnitts der Wohnung ein sinnvollen Stellen der Möbel ohne Inanspruchnahme der Außenwände kaum möglich, so ist eine Mietminderung von 20 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 2002, 185