Mietminderung bei Schimmelflecken an den Außenwänden
AG Berlin-Köpenick, vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 17 C 475/00
DRsp Nr. 2009/7653
Mietminderung bei Schimmelflecken an den Außenwänden
Befinden sich an den Außenwänden aller Zimmer sowie im Bad und Küche Schimmelflecken und ist aufgrund des Schnitts der Wohnung ein sinnvollen Stellen der Möbel ohne Inanspruchnahme der Außenwände kaum möglich, so ist eine Mietminderung von 20 % berechtigt.