AG Trier vom 11.09.2008
8 C 53/08
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2008, 665

Mietminderung bei Schimmelpilzbefall im Kinderzimmer und Kugelkäfer überall in der Wohnung

AG Trier, vom 11.09.2008 - Aktenzeichen 8 C 53/08

DRsp Nr. 2009/7516

Mietminderung bei Schimmelpilzbefall im Kinderzimmer und Kugelkäfer überall in der Wohnung

Eine Kugelkäferplage, die dazu führt, dass sich überall in der Wohnung Käfer befinden und Besucher nur noch ungern kommen, berechtigt in Verbindung mit einem Streifen Schimmelpilzbefall an der Wand im Kinderzimmer zu einer Mietminderung um 50 %.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2008, 665