AG Schwäbisch Gmünd, vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 1 C 997/00
DRsp Nr. 2009/7447
Mietminderung bei Schwärzungen der Wände
Sind die Wände einer Wohnung aus nicht aufklärbaren Gründen schwarz gefärbt (sog. Fogging), so handelt es sich um einen vom Vermieter zu vertretenen Mangel der Mietsache, der den Mieter zu einer Minderung des Mietzinses um 14 % berechtigt.