Die Klägerin verlangt Rückerstattung von Mietzins für einen Zeitraum, :in dem die Vermieter, ihre Adoptiveltern, dem Lebensgefährten der Klägerin den Zugang zur Wohnung verweigerten. Das Amtsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Mit der Berufung verfolgen die Beklagten ihren Abweisungsantrag weiter. Das Rechtsmittel ist zulässig, in der Sache aber nur zum Teil begründet.
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