AG Hamburg, vom 01.08.2000 - Aktenzeichen 48 C 299/99
DRsp Nr. 2009/7289
Mietminderung bei Verschwärzung der Wände
Sind die Wände einer Mietwohnung verschwärzt (sog. Fogging) und kann der Vermieter nicht darlegen und beweisen, dass die Ursache hierfür nicht in seiner Verantwortung liegt, so ist der Mieter zur Minderung der Miete um 1/6 berechtigt.