LG Düsseldorf, vom 24.03.1987 - Aktenzeichen 24 S 294/86
DRsp Nr. 2009/7169
Mietminderung bei Wasserschaden im Wohnzimmer
Löst sich durch einen Wasserschaden die Tapete im Wohnzimmer auf einer Fläche von 1 qm ab und bröckelt der Putz an einer auffälligen Stelle im Essbereich ab, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 9,38 % (75 DM bei Mietzins 800 DM) berechtigt.