Mietminderung bei Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke aufgrund mangelhafter Isolierung der Wände und undichter Fenster
AG Osnabrück, vom 31.03.1995 - Aktenzeichen 14 C 231/94
DRsp Nr. 2009/7402
Mietminderung bei Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke aufgrund mangelhafter Isolierung der Wände und undichter Fenster
1. Kommt es in einer Mietwohnung aufgrund unzureichender Isolierung der Wände und Fenster und verbrauchter Substanz der Kaminköpfe zu Feuchtigkeit, so ist die Wohnung nicht mit einer durchschnittlichen Wohnung gleicher Bauart und Ausstattungsklasse vergleichbar. Daher ist eine Minderung des Mietzinses um 25 - 30 % gerechtfertigt.2. Hat der Mieter bisher die Miete trotz der vorhandenen Mängel bezahlt, so verliert er sein Mietminderungsrecht. Dieses lebt jedoch im Falle einer Mieterhöhung zumindest in Höhe des Mieterhöhungsbetrages wieder auf.