LG Berlin, vom 11.05.1990 - Aktenzeichen 29 S 20/90
DRsp Nr. 2009/7712
Mietminderung bei zu kleinem Briefkastenschlitz
Ist der Briefkastenschlitz zu klein und kommt es deshalb zu Problemen bei der Zustellung von Zeitschriften und DIN-A4-Umschlägen, so ist der Mieter zur Mietminderung um 0,5 % berechtigt.