LG Berlin, vom 02.06.2008 - Aktenzeichen 67 S 26/07
DRsp Nr. 2009/7521
Mietminderung bei zu langem Kaltwasservorlauf
Ist eine Vorlaufzeit von 3-4 Minuten erforderlich, um eine Wassertemperatur von etwa 40 Grad Celsius zu erreichen, so liegt ein Mangel der Mietwohnung vor, der zu einer Minderung des Mietzinses um 3,5 % berechtigt.