AG Schöneberg, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 89/04
Mietrecht: Anforderungen an die Erhöhung eines im Mietvertrag vereinbarten Gewerbezuschlags - Aufrechnung des Mieters mit einer Schadensersatzforderung
KG, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 8 U 66/05
DRsp Nr. 2006/691
Mietrecht: Anforderungen an die Erhöhung eines im Mietvertrag vereinbarten Gewerbezuschlags - Aufrechnung des Mieters mit einer Schadensersatzforderung
1. Nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 bGVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Streitigkeiten über Ansprüche, die von oder gegen eine Person erhoben werden, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte.2. Zu den Anforderungen an eine wirksame Erhöhung des Gewerbezuschlags für eine auch zu gewerblichen Zwecken genutzte Wohnung3. Zur Zulässigkeit der Aufrechnung gegen die Mietzinsforderung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Wartungskosten an einer in der Wohnung befindlichen Gastherme durch den Mieter.