LG München II - Urteil vom 14.03.2001 15 S 13179/00
Normen:
BGB § 550 b ;
Fundstellen:
DRsp I(133)778b
NJW-RR 2001, 1230
NZM 2001, 583
Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt
LG München II, Urteil vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 15 S 13179/00
DRsp Nr. 2004/1650
Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt
Ist in einem Wohnraummietvertrag bestimmt, dass die Mietkaution in einem Betrag (durch verpfändetes Sparbuch) zu leisten ist, also die Zahlung der Kaution in Raten ausgeschlossen, so ist die Kautionsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Abrede kommt nicht in Betracht.