LG München II - Urteil vom 14.03.2001
15 S 13179/00
Normen:
BGB § 550 b ;
Fundstellen:
DRsp I(133)778b
NJW-RR 2001, 1230
NZM 2001, 583

Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt

LG München II, Urteil vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 15 S 13179/00

DRsp Nr. 2004/1650

Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt

Ist in einem Wohnraummietvertrag bestimmt, dass die Mietkaution in einem Betrag (durch verpfändetes Sparbuch) zu leisten ist, also die Zahlung der Kaution in Raten ausgeschlossen, so ist die Kautionsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Abrede kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

BGB § 550 b ;
Fundstellen
DRsp I(133)778b
NJW-RR 2001, 1230
NZM 2001, 583