Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück
KG, Urteil vom 03.06.2002 - Aktenzeichen 8 U 74/01
DRsp Nr. 2005/7046
Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück
Ist Bautätigkeit in der näheren Umgebung des Mietobjekts ortsüblich, so besteht bei Beeinträchtigungen durch Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück kein Anspruch des Mieters auf Mietzinsminderung.