OLG Zweibrücken - Urteil vom 29.01.2001
7 U 161/00
Normen:
BGB §§ 906 1004 ;
Fundstellen:
DRsp I(150)367a
MDR 2001, 984
OLGReport-Zweibrücken 2001, 265

Nachbarschutz gegenüber Immissionen; Lichtstrahlen am Himmel als hinzunehmende Einwirkung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2001 - Aktenzeichen 7 U 161/00

DRsp Nr. 2003/16581

Nachbarschutz gegenüber Immissionen; Lichtstrahlen am Himmel als hinzunehmende Einwirkung

Lichtstrahlen, die von sogenannten Skybeamern in den Nachthimmel gerichtet werden, gehören nicht zu den im Sinne von § 906 BGB abwehrbaren Immissionen.

Normenkette:

BGB §§ 906 1004 ;

Gründe (Auszug):

"Zu den Einwirkungen i.S. von § 906 gehören solche, die in ihrer Ausbreitung weitgehend unkontrollierbar und unbeherrschbar sind ..., damit grundsätzlich also auch Licht. Die weitere Begrenzung ... ergibt sich aus den im Gesetz angeführten Beispielen. Danach sind unter Einwirkungen zunächst nur sinnlich wahrnehmbare, wenn auch unwägbare Einwirkungen zu verstehen, die entweder auf das Grundstück und die dort befindlichen Sachen schädigend einwirken oder auf dem Grundstück sich aufhaltende Personen derart belästigen, dass ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird ... .