BGH - Beschluss vom 21.09.2016
VIII ZR 277/15
Normen:
ZVG § 152 Abs. 2;
Fundstellen:
MDR 2016, 1373
NJW 2016, 9
NJW-RR 2016, 1528
NZM 2016, 854
Vorinstanzen:
AG Dieburg, vom 04.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 C 407/14
LG Darmstadt, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 S 37/15

Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - Aktenzeichen VIII ZR 277/15

DRsp Nr. 2016/17271

Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete

Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. September 2013 - VIII ZR 297/12, NZM 2013, 854 Rn. 15).

Tenor

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 7. Oktober 2015 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gebührenstreitwert: bis 5.000 €

Normenkette:

ZVG § 152 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger ist am 27. Juni 2013 zum Zwangsverwalter des Hausgrundstücks H. straße in L. bestellt worden. Er begehrt von dem Beklagten, der in diesem Haus unter Berufung auf einen Mietvertrag wohnt, die Räumung und Herausgabe.