I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.08.2012 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 12.831,90 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.12.2011 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche unter dem Aspekt des Equal-Pay.
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