I
Die Parteien sind durch Urteil vom 09.12.2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Ihnen steht ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht zu gleichen Teilen an einem Einfamilienhaus - der ehemaligen Ehewohnung - zu, das von der Beklagten seit der Trennung im Jahre 2001 allein bewohnt wird.
Der Kläger hat beim Landgericht am 18.01.2007 eine auf § 745 II BGB gestützte Klage eingereicht, mit der er beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn wegen der Alleinnutzung für die Monate 12/2006 und 01/2007 eine monatliche Nutzungsentschädigung i.H.v. 450,00 EUR sowie beginnend mit dem Monat Februar 2007 eine monatliche Nutzungsentschädigung i.H.v. 750,00 EUR zu zahlen.
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