OLG Bamberg - Urteil vom 20.01.1993 (2 WF 163/92) - DRsp Nr. 1994/8128
OLG Bamberg, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen 2 WF 163/92
DRsp Nr. 1994/8128
Lehnt das Familiengericht einen auf der Grundlage einer durch einstweilige Anordnung ausgesprochenen Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten gestellten Antrag auf Einräumung einer weiteren Räumungsfrist ab, so ist dieser Beschluß unanfechtbar. § 620cZPO greift nicht ein, da diese Vorschrift weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck her anwendbar ist.